Struktur der Generalstaatsanwaltschaft. Zuständigkeit des Generalstaatsanwalts und strukturelle Unterabteilungen des Büros des Generalstaatsanwalts. Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation Personalabteilung der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation

Struktur

Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation

Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation Tschaika Juri Jakowlewitsch

„Der gegenwärtige Status, die Liste der Aufgaben und das Mandat der Staatsanwaltschaft als Ganzes entsprechen den vor ihr liegenden Aufgaben und den Realitäten des gegenwärtigen Entwicklungsstadiums der russischen Gesellschaft. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das System der Strafverfolgungsbehörden nicht verbessert werden muss. Es besteht kein Zweifel, dass ein starker russischer Staat eine starke Staatsanwaltschaft haben muss. Dazu muss es sich zunächst unter Berücksichtigung historischer Werte und des Aufbaus eines Rechtsstaates entwickeln.

Yu.Ya.Chaika wurde 1951 in der Stadt Nikolaevsk-on-Amur im Gebiet Chabarowsk geboren. Nach seiner Rückkehr aus der Armee im Jahr 1972 trat er in das Swerdlowsker Rechtsinstitut ein. 1995 wurde Yu.Ya Chaika zum ersten stellvertretenden Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation ernannt. Von 1999 bis 2006 leitete er das Justizministerium der Russischen Föderation. Am 23. Juni 2006 wurde Yu.Ya Chaika durch Beschluss des Föderationsrates der Bundesversammlung der Russischen Föderation zum Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation ernannt. Der Klassenrang ist ein echter Staatsrat der Justiz. Er hat staatliche Auszeichnungen, darunter den Orden "Für Verdienste um das Vaterland" IV und den Ehrenorden. Ehrentitel - "Verdienter Anwalt der Russischen Föderation", "Ehrenarbeiter der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation". Verheiratet, zwei Kinder: Artem Yuryevich Chaika und Igor Yuryevich Chaika .

Erster stellvertretender Generalstaatsanwalt

Buksman Alexander Emanuilowitsch

Geboren 1951 im Shakhunsky-Distrikt der Region Gorki. 1976 absolvierte er das Rechtsinstitut Swerdlowsk. Von 2006 bis heute - Erster stellvertretender Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation. "Ehrenarbeiter der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation". Staatsrat der Justiz 1. Klasse

Erster stellvertretender Generalstaatsanwalt - Vorsitzender des Untersuchungsausschusses der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation

Bastrykin Alexander Iwanowitsch

Geboren 1953 in Pskow. 1975 schloss er sein Studium an der nach A. A. Zhdanov benannten Staatlichen Universität Leningrad ab. 1970-1975 - Student der Staatlichen Universität Leningrad, benannt nach A. A. Zhdanov. 2006-2007 - Stellvertretender Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation. Seit 2007 wurde er durch Beschluss des Föderationsrates der Bundesversammlung der Russischen Föderation zum Ersten Stellvertretenden Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation – Vorsitzender des Untersuchungsausschusses bei der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation – Staatsanwalt für Justiz 1. ernannt Klasse.

Stellvertretende Generalstaatsanwälte

  • Valeev Ernest Abdulovich
  • Grins Viktor Jakowlewitsch
  • Gulyagin Juri Alexandrowitsch
  • Gutsan Alexander Wladimirowitsch
  • Zabarchuk Evgeny Leonidovich
  • Zvyagintsev Alexander Grigorievich
  • Zolotov Juri Michailowitsch
  • Kekhlerov Sabir Gadzhimetovich
  • Malinowski Wladimir Wladimirowitsch
  • Semtschischin Iwan Grigorjewitsch
  • Sydoruk Iwan Iwanowitsch
  • Fridinsky Sergej Nikolajewitsch

Hauptabteilung Organisation und Inspektion

o Organisationsmanagement

o Büro des Generalstaatsanwalts der Russischen Föderation

o Inspektionsabteilung

o Informations- und Analyseabteilung

Personalabteilung

3. Hauptabteilung für die Aufsicht über den Vollzug der Bundesgesetzgebung

o Abteilung für die Überwachung der Ausführung der Gesetzgebung im Bereich der Wirtschaft

o Amt für die Überwachung der Einhaltung der Rechte und Freiheiten der Bürger

o Abteilung für die Überwachung der Durchsetzung von Transport- und Zollgesetzen

o Organisations- und Methodenabteilung

Abteilung für die Überwachung des Untersuchungsverfahrens und der operativen Suchaktivitäten

Amt für die Überwachung der Durchsetzung der Antikorruptionsgesetze

Rechtsverwaltung

Verwaltung

Vorsitzender des Untersuchungsausschusses Alexander Ivanovich Bastrykin, geboren 1953 Erster stellvertretender Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation - Vorsitzender des Untersuchungsausschusses bei der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation, Staatsrat für Justiz 1. Klasse

Stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses:

Nyrkow Juri Michailowitsch, Jahrgang 1946
Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungsausschusses bei der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation, Staatsrat für Justiz 1. Klasse.

Salmaksov Boris Iwanowitsch, Jahrgang 1944

Piskarew Wassili Iwanowitsch, Jahrgang 1963
Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungsausschusses bei der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation, Staatsrat für Justiz 2. Klasse.

Sorochkin Alexander Sergejewitsch, Jahrgang 1958
Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungsausschusses bei der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation - Leiter der Militärermittlungsabteilung, Generalleutnant der Justiz.

Organisatorische Struktur

Personalabteilung

Rechtsverwaltung

Die Zulassung zum Bundesdienst erfolgt auf Grundlage von Art. 40-40.4 des Bundesgesetzes der Russischen Föderation vom 17. Januar 1992 Nr. 2202-1 „Über die Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation“

Abschnitt V. DIENST IN DEN ORGANEN UND INSTITUTIONEN DER STAATSANWALTSCHAFT. PERSONAL DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER STAATSANWALTSCHAFT (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 31-FZ vom 10. Februar 1999)

Artikel 40

1. Der Dienst in den Organen und Einrichtungen der Staatsanwaltschaft ist eine Art öffentlicher Dienst des Bundes. Staatsanwälte sind Beamte des öffentlichen Dienstes der Russischen Föderation, die unter Berücksichtigung der Anforderungen dieses Bundesgesetzes Aufgaben im öffentlichen Dienst des föderalen öffentlichen Dienstes wahrnehmen. Der Rechtsstatus und die Dienstbedingungen der Staatsanwälte werden durch dieses Bundesgesetz gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Bundesgesetzes „Über die Grundlagen des öffentlichen Dienstes der Russischen Föderation“ bestimmt.

2. Die Arbeitsbeziehungen der Angestellten der Organe und Institutionen der Staatsanwaltschaft (im Folgenden auch als Angestellte bezeichnet) werden durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation über das Arbeitsrecht und die Gesetzgebung der Russischen Föderation über den öffentlichen Dienst unter Berücksichtigung der bereitgestellten Besonderheiten geregelt für durch dieses Bundesgesetz.

3. Das Verfahren für den Dienst als Militärstaatsanwälte und Ermittler der Militärermittlungsabteilungen des Untersuchungsausschusses bei der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation, der Militärermittlungsabteilungen des Untersuchungsausschusses bei der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation wird durch dieses Bundesgesetz geregelt , das Bundesgesetz „Über die Wehrpflicht und den Wehrdienst“ und das Bundesgesetz „Über die Stellung des Militärpersonals“ (in der Fassung des Bundesgesetzes vom 05.06.2007 N 87-FZ)

4. Die Mitarbeiter haben das Recht, die Entscheidungen der Leiter der Organe und Institutionen der Staatsanwaltschaft in Fragen des Dienstes bei einem höheren Manager und (oder) beim Gericht anzufechten.

Artikel 40.1. Anforderungen an Personen, die in die Positionen von Staatsanwälten und Ermittlern berufen werden

1. Staatsanwälte und Ermittler können Bürger der Russischen Föderation sein, die eine höhere juristische Ausbildung haben, die in einer Bildungseinrichtung für höhere Berufsbildung erworben wurden, über eine staatliche Akkreditierung verfügen und über die erforderlichen beruflichen und moralischen Qualitäten verfügen, die in der Lage sind, ihre offiziellen Aufgaben für die Gesundheit zu erfüllen Gründe dafür. In Ausnahmefällen auch Personen, die Rechtswissenschaften an staatlich anerkannten Hochschulen studieren und das dritte Jahr dieser Bildungseinrichtungen abgeschlossen haben.

2. Eine Person kann nicht zum Dienst in den Organen und Einrichtungen der Staatsanwaltschaft zugelassen werden und in den bestimmten Dienst aufgenommen werden, wenn sie: die Staatsangehörigkeit eines fremden Staates besitzt;

o gerichtlich als geschäftsunfähig oder teilweise geschäftsunfähig anerkannt;

o durch eine gerichtliche Entscheidung das Recht entzogen wird, ein öffentliches Amt im öffentlichen Dienst für einen bestimmten Zeitraum zu bekleiden;

o vorbestraft war oder ist;

o an einer Krankheit leidet, die ihn laut ärztlichem Gutachten an der Ausübung seiner Amtspflichten hindert;

o in enger Beziehung oder Vermögen (Eltern, Ehegatten, Brüder, Schwestern, Kinder sowie Brüder, Schwestern, Eltern oder Kinder von Ehegatten) zu einem Mitarbeiter einer Stelle oder Einrichtung der Staatsanwaltschaft stehen, wenn deren Dienst im Zusammenhang steht die direkte Unterordnung oder Kontrolle eines von ihnen einem anderen;

o sich weigert, das Verfahren zur Erlangung des Zugangs zu Informationen, die ein Staatsgeheimnis darstellen, zu durchlaufen, wenn die Ausübung der Dienstpflichten in der Position, um die sich die Person bewirbt, mit der Verwendung dieser Informationen verbunden ist.

3. Personen werden in den Organen und Einrichtungen der Staatsanwaltschaft auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags beschäftigt, der auf unbestimmte Zeit oder für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren abgeschlossen wird.

4. Personen, die in der juristischen Fachrichtung an Hochschulen mit Studiengebühren studieren, die von der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation bezahlt werden, sowie Staatsanwälte, die ein Vollzeit-Postgraduiertenstudium unter Beibehaltung des in vorgesehenen finanziellen Inhalts absolvieren § 43 Abs. 4 Satz 2 Abs. 2 dieses Bundesgesetzes sind nach Maßgabe der mit ihnen geschlossenen Verträge verpflichtet, mindestens fünf Jahre in den Organen oder Anstalten der Staatsanwaltschaft tätig zu sein. Bei Entlassung aus Organen oder Anstalten der Staatsanwaltschaft vor Ablauf der festgelegten Frist, mit Ausnahme von Fällen der Entlassung aus gesundheitlichen Gründen, im Zusammenhang mit der Einberufung zum aktiven Wehrdienst, Entlassung einer Frau mit einem Kind unter acht Jahren Volljährigkeit, im Zusammenhang mit der Auflösung eines Organs oder einer Einrichtung der Staatsanwaltschaft, einer Verminderung der Zahl oder des Personals (im Folgenden organisatorische und personelle Maßnahmen genannt), werden diesen Personen die Kosten ihrer Ausbildung vollumfänglich erstattet.

5. Personen, die nicht jünger als 25 Jahre sind und über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als Staatsanwalt oder Ermittlungsbeamter verfügen, werden zu den ihnen gleichgestellten Staatsanwaltschaften einer Stadt, eines Bezirks ernannt.
Personen, die nicht jünger als 30 Jahre alt sind und über eine mindestens fünfjährige Erfahrung als Staatsanwalt oder Ermittler verfügen, werden zu Staatsanwälten der Subjekte der Russischen Föderation ernannt, ihnen gleichgestellte Staatsanwälte.
Der Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation hat in Ausnahmefällen das Recht, in die Positionen der Staatsanwälte der Teileinheiten der Russischen Föderation, der Staatsanwälte der Städte, Bezirke, der ihnen gleichgestellten Staatsanwälte der spezialisierten Staatsanwaltschaften Personen mit Erfahrung in der Staatsanwaltschaft zu ernennen juristische Spezialisierung in leitenden Positionen in staatlichen Behörden.

Artikel 40.2. Beschränkungen und Pflichten im Zusammenhang mit dem Dienst in den Organen und Institutionen der Staatsanwaltschaft in der jeweils gültigen Fassung. Bundesgesetz vom 05.06.2007 N 87-FZ)

1. Personen, die die Positionen von Staatsanwälten und Ermittlern innehaben, unterliegen den Beschränkungen und Verboten der Artikel 16 und 17 des Bundesgesetzes vom 27. Juli 2004 N 79-FZ „Über den Staatsbeamtendienst der Russischen Föderation“ (im Folgenden: die Bundesgesetz „Über den staatlichen öffentlichen Dienst der Russischen Föderation“).

2. Personen, die die Positionen von Staatsanwälten und Ermittlungsbeamten bekleiden, übermitteln jährlich Informationen über sich selbst und ihre Familienangehörigen sowie Informationen über die Einkünfte, die sie erhalten, und das von ihnen besessene Vermögen, das Gegenstand der Besteuerung ist, über Verpflichtungen mit Vermögenscharakter in der Art und Weise, die durch das Bundesgesetz "Über den staatlichen öffentlichen Dienst der Russischen Föderation" festgelegt wurde.

Die Aufnahme in den Landesbeamtendienst erfolgt auf Grundlage von Art. 21–22 und 25–27 des Bundesgesetzes der Russischen Föderation vom 27. Juli 2004 Nr. 79-FZ „Über den staatlichen öffentlichen Dienst der Russischen Föderation“.

Artikel 26. Abschluss eines Dienstleistungsvertrags

1. Ein Dienstvertrag wird aufgrund eines Akts einer staatlichen Stelle über die Ernennung zu einem Beamtenposten abgeschlossen.

2. Ein Bürger, der in den öffentlichen Dienst eintritt, legt beim Abschluss eines Dienstvertrags dem Vertreter des Arbeitgebers Folgendes vor:

o ein Antrag auf Zulassung zum öffentlichen Dienst und Ersatz einer Beamtenstelle;

o ein selbst ausgefüllter und unterschriebener Fragebogen des festgelegten Formulars;

o Reisepass;

o ein Arbeitsbuch, außer in Fällen, in denen dienstliche (Arbeits-)Tätigkeiten zum ersten Mal ausgeübt werden;

o eine Versicherungsbescheinigung der obligatorischen Rentenversicherung, außer bei der erstmaligen Ausübung einer dienstlichen (Arbeits-)Tätigkeit;

o Bescheinigung über die Registrierung einer Person bei einer Steuerbehörde am Wohnort auf dem Gebiet der Russischen Föderation;

o Militärregistrierungsdokumente - für Wehrpflichtige und Wehrpflichtige;

o Bildungsdokument;

o Angaben zu Einkommen, Vermögen und Verbindlichkeiten mit Vermögenscharakter.

3. In einigen Fällen unter Berücksichtigung der durch dieses Bundesgesetz, andere Bundesgesetze, Dekrete des Präsidenten der Russischen Föderation und Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Bedingungen für die Ausübung des öffentlichen Dienstes beim Abschluss eines Dienstvertrags, gegebenenfalls müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden.

4. Ein Dienstvertrag darf die Bedingungen des öffentlichen Dienstes nicht verschlechtern und die durch dieses Bundesgesetz, andere Bundesgesetze und andere normative Rechtsakte der Russischen Föderation festgelegten Rechte eines Beamten verletzen.

5. Der Dienstleistungsvertrag tritt mit dem Datum seiner Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft, sofern nicht anders durch Bundesgesetze, andere behördliche Rechtsakte der Russischen Föderation oder der Dienstleistungsvertrag vorgesehen.

6. Beim Abschluss eines Dienstvertrags ist der Vertreter des Arbeitgebers verpflichtet, den Beamten mit den amtlichen Vorschriften der staatlichen Stelle und mit anderen Vorschriften im Zusammenhang mit der Erfüllung der amtlichen Aufgaben durch die Beamten vertraut zu machen.

7. Nach der Ernennung zum Beamten wird dem Beamten eine amtliche Bescheinigung der festgelegten Form ausgehändigt.

Die Beschäftigung für Positionen von technischen Darstellern und Arbeitern erfolgt auf der Grundlage von Art. 63 - 71 des Bundesgesetzes der Russischen Föderation vom 30. Dezember 2001 Nr. 197-FZ "Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation".

CHEF MILITARY STAATSANWALTSCHAFT

Verwaltung

Struktur

Militärstaatsanwaltschaft
Moskauer Militärbezirk

113127 Berge Moskau, St. Sadovnicheskaya 62, Code MGTS-095.

Militärstaatsanwaltschaft der Stadt Moskau
123007 Berge Moskau, Khoroshevskoe Autobahn 38b, Code MGTS-095.

Militärstaatsanwaltschaft (RVSN)
119160 Berge Moskau, Code MGTS-095.
Militärstaatsanwaltschaft
Leningrader Militärbezirk

191055 Berge. St. Petersburg, Newski-Prospekt 4, Code MGTS-812.

Militärstaatsanwaltschaft
Nordkaukasus-Militärbezirk

344011 Berge. Rostow am Don, st. Puschkinskaja 72a, Code MGTS-8632.

Militärstaatsanwaltschaft
vereinigte Gruppe von Truppen (Kräften) im Nordkaukasus

Tschetschenische Republik, Dorf Khankala

Militärstaatsanwaltschaft
Militärbezirk Wolga-Ural

620055 Berge Jekaterinburg, st. Lunacharsky 215a, Code MGTS-3432.

Militärstaatsanwaltschaft
Sibirischer Militärbezirk

672000 Berge Tschita, st. Puschkina 3, Code MGTS-3022.

Militärstaatsanwaltschaft
Fernöstlicher Militärbezirk

680030 Berge Chabarowsk, st. Sheronova 55/5, Code MGTS-4212.

Militärstaatsanwaltschaft
Baltische Flotte

236015 Berge. Kaliningrad, St. Brahms 16, Code MGTS-0112.

Militärstaatsanwaltschaft
Nordflotte

184600 Region Murmansk, Berge. Seweromorsk, st. Sivko 9, Code MGTS-81537.

Militärstaatsanwaltschaft
Pazifikflotte

690003 Berge. Wladiwostok, St. Posyetskaya 15, Code MGTS-4232

Geschichte

Der Ursprung der Staatsanwaltschaft in Russland geht auf den Beginn des 18. Jahrhunderts zurück und ist mit den Reformen des russischen Zaren Peter des Großen zur Schaffung einer regulären Armee verbunden. Am 12. Januar 1722 befahl Peter I. durch sein Dekret, "im Senat den Generalstaatsanwalt und den Oberstaatsanwalt sowie in jedem Kollegium für den Staatsanwalt zu sein, der dem Generalstaatsanwalt Bericht erstatten muss". Nach seinem Plan wird die Staatsanwaltschaft als Kontrollinstitution über die Tätigkeit des Staatsapparates formuliert. Seitdem führt die russische Staatsanwaltschaft ihren Kalender. Der Zweck des damaligen Staatsanwalts wird durch die Zeile des Dekrets kurz und bündig ausgedrückt: „Dieser Rang ist wie unser Auge und ein Anwalt in Staatsangelegenheiten, dazu ist es notwendig, treu zu handeln, denn der erste wird darauf eingefordert. " Nachfolgende Dekrete errichteten Prokuratoren in den Provinzen, bei Gerichten und einen Prokurator bei der Heiligen Synode. Gleichzeitig wurde die Institution der Staatsanwaltschaft in der Armee und Marine etabliert. In der Ära Peters des Großen wurden in allen Infanterie- und Kavallerieregimentern an den Einsatzorten der Flotte die Positionen von Regimentsprüfern und -anwälten eingeführt, die die Befugnisse eines Ermittlers, Staatsanwalts und Richters in einer Person bündelten . In den nächsten anderthalb Jahrhunderten wurden die Organe der Staatsanwaltschaft in Russland allen möglichen Reformen unterzogen, entweder abgeschafft oder neu geschaffen. Erst 1864 festigte die Justizreform in Russland endgültig die Grundprinzipien der Staatsanwaltschaft. 1867 wurden im Zuge der Militärgerichtsreform in Russland neue Grundsätze der Militärgerichtsbarkeit und Gerichtsverfahren zur Sicherstellung des Gerichts eingeführt „schnell, recht und barmherzig, gleich für alle Untertanen“. Zu diesem Zweck wurden entsprechend der veränderten Struktur des Heeres ständige Militärgerichte eingerichtet. Auch die Militärstaatsanwaltschaft, ihre sogenannte „Vertikale“, nimmt organisatorisch Gestalt an. Das Hauptgesetz, das zum ersten Mal in der russischen Armee die Militärstaatsanwaltschaft und den Posten des Chefmilitärstaatsanwalts etablierte, war die Militärjustizcharta von 1867, nach der Militärermittler mit Unterstützung der Militärbehörden Voruntersuchungen in den Truppen durchführten und der Polizei und unter der Aufsicht von Militärstaatsanwälten.

Tatsächlicher Geheimrat, Auditor General Vladimir Dmitrievich Filosofov. Ab diesem Datum beginnt die Geschichte der Militärstaatsanwaltschaft, die im nächsten Jahr ihr 140-jähriges Bestehen feiert. Das in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entwickelte System der Organe der Militärstaatsanwaltschaft wurde weiter verbessert, es wurden einige Klarstellungen vorgenommen und es wurde in der russischen Armee bis 1917 kontinuierlich betrieben. Mit dem Fall der Autokratie wurde jedoch die Institution der Militärstaatsanwaltschaft wurde liquidiert. Auf der Grundlage eines der ersten sowjetischen Gesetzgebungsakte - des Dekrets "Über das Gericht" (1917) - wurden sie abgeschafft „bisher bestehende Institutionen der gerichtlichen Ermittlung, Staatsanwaltschaftsaufsicht“. Dasselbe Dekret schuf neue, sowjetische Gerichte. Im Dezember 1921 wurde die Einrichtung der Staatsanwaltschaft als Teil des Volkskommissariats für Justiz beschlossen, und im November 1922, nach der Justizreform, wurde die Staatliche Militärstaatsanwaltschaft zur Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Gesetzen eingerichtet die Interessen einer ordnungsgemäßen Organisation der Kriminalitätsbekämpfung. Im gleichen Zeitraum wurden die ersten acht Militärstaatsanwaltschaften der Bezirke gebildet.

Der Große Vaterländische Krieg (1941-1945) war eine schwere Prüfung für unser Land. Die Struktur der Militärstaatsanwaltschaft wurde von den ersten Tagen an den Erfordernissen des Heeres im Feld angepasst. Die Beamten der Militärstaatsanwaltschaften übten ihre Tätigkeit in einer Kampfsituation aus und bekämpften den Feind, wenn nötig, mit Waffen in der Hand, in Kampfverbänden. Während des gesamten Krieges erwiesen sich Militärstaatsanwälte und Ermittler als wahre Patrioten, erstklassige Fachleute und tapfere Offiziere. Auf den Schlachtfeldern wurden 278 Offiziere der Militärstaatsanwaltschaften getötet, mehr als 1.800 Offiziere und Ermittler wurden für Mut und Heldentum mit Orden und Orden ausgezeichnet und elf Offizieren wurde der hohe Titel eines Helden der Sowjetunion verliehen.

Oberst der Justiz Artem Grigorjewitsch Gorny, der 1957 die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft leitete und deren Team 29 Jahre lang (1957-1986) leitete. Mit dem Zusammenbruch der UdSSR in den frühen 90er Jahren des letzten Jahrhunderts durchlebten die Organe der Militärstaatsanwaltschaft wie das ganze Land schwierige Zeiten: wirtschaftliche Schwierigkeiten erschwerten die Finanzierung erheblich, bewaffnete Konflikte in verschiedenen Regionen, eine Lawine. Zahlreiche Umstrukturierungen führten ebenso wie die steigende Kriminalität zu einem Abfluss von Staatsanwälten und Ermittlern und behinderten die Gewährleistung von Recht und Ordnung in der Truppe erheblich. Der Wendepunkt war die Verabschiedung der Verfassung der Russischen Föderation (1993) in Artikel 129, in der das Konzept der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation als ein einziges zentralisiertes System mit der Unterordnung niedrigerer Staatsanwälte gegenüber höheren Staatsanwälten und dem Staatsanwalt festgelegt ist General der Russischen Föderation. Die Verabschiedung einer Neuauflage des Bundesgesetzes „Über die Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation“ im Jahr 1995 vervollständigt die gesetzliche Registrierung der Strafverfolgungsbehörden der Russischen Föderation. Ein separates Kapitel des Bundesgesetzes „Über die Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation“ legt den rechtlichen Status der Militärstaatsanwaltschaft als eigenständige Struktureinheit innerhalb der russischen Staatsanwaltschaft fest, die vom stellvertretenden Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation – dem Chef – geleitet wird Militärstaatsanwaltschaft, die Struktur der Militärstaatsanwaltschaft sowie die Befugnisse ihrer Beamten.

Die Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation ist ein einheitliches föderales zentralisiertes System von Organen, die im Namen der Russischen Föderation die Überwachung der Einhaltung der Verfassung der Russischen Föderation und der Umsetzung der auf dem Territorium der Russischen Föderation geltenden Gesetze ausüben.

Staatsanwälte und Ermittler des Ermittlungsausschusses bei der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation (im Folgenden: Staatsanwälte und Ermittler) können nicht Mitglieder gewählter und anderer von staatlichen Behörden und lokalen Regierungen gebildeter Gremien sein.

4. Staatsanwälte dürfen nicht Mitglied öffentlicher Vereinigungen sein, die politische Ziele verfolgen, und sich an deren Tätigkeit beteiligen. Die Gründung und Tätigkeit von öffentlichen Vereinigungen, die politische Ziele verfolgen, und ihre Organisation in den Organen und Institutionen der Staatsanwaltschaft sind nicht gestattet. Staatsanwälte und Ermittler sind in ihrer amtlichen Tätigkeit nicht an Entscheidungen öffentlicher Verbände gebunden.

Bedienstete der Staatsanwaltschaft sind nicht berechtigt, ihre Haupttätigkeit mit anderen entgeltlichen oder unentgeltlichen Tätigkeiten zu kombinieren, mit Ausnahme von Unterrichts-, wissenschaftlichen und anderen kreativen Tätigkeiten. Gleichzeitig können Unterricht, wissenschaftliche und andere kreative Aktivitäten nicht ausschließlich auf Kosten ausländischer Staaten, internationaler und ausländischer Organisationen, ausländischer Bürger und Staatenloser finanziert werden, sofern nicht durch einen internationalen Vertrag der Russischen Föderation oder die Gesetzgebung der Russischen Föderation etwas anderes bestimmt ist Russische Föderation. Bedienstete der Staatsanwaltschaft sind nicht berechtigt, Mitglieder von Leitungsorganen, Kuratorien oder Aufsichtsräten, anderen Gremien ausländischer gemeinnütziger Nichtregierungsorganisationen und ihrer strukturellen Abteilungen zu sein, die auf dem Territorium der Russischen Föderation tätig sind, es sei denn, ein internationaler Vertrag bestimmt etwas anderes der Russischen Föderation oder der Gesetzgebung der Russischen Föderation.

Die Einwirkung jeglicher Form von föderalen Regierungsorganen, Regierungsorganen der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation, lokalen Regierungen, öffentlichen Verbänden, den Medien, ihren Vertretern sowie Beamten auf den Staatsanwalt oder Ermittler, um die von ihm getroffene Entscheidung zu beeinflussen oder die Behinderung jeglicher Form seiner Tätigkeit zieht eine gesetzlich festgelegte Haftung nach sich.

Der Staatsanwalt und der Ermittlungsbeamte sind nicht verpflichtet, Erklärungen zur Begründetheit der von ihnen bearbeiteten Fälle und Materialien abzugeben und sie auch niemandem zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen, außer in den Fällen und auf die Weise, die durch die Bundesgesetzgebung vorgesehen sind.

Niemand hat das Recht, ohne Zustimmung des Staatsanwalts das Material der von den Organen der Staatsanwaltschaft durchgeführten Kontrollen bis zu deren Abschluss offenzulegen. Niemand hat das Recht, ohne Zustimmung des Ermittlers das Material der von den Ermittlungsorganen der Staatsanwaltschaft durchgeführten Vorermittlungen bis zu deren Abschluss offenzulegen.

Die Anforderungen des Staatsanwalts, die sich aus seinen in den Artikeln 9.1, 22, 27, 30 und 33 des Bundesgesetzes „Über die Staatsanwaltschaft“ aufgeführten Befugnissen ergeben, unterliegen der bedingungslosen Vollstreckung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.

Statistische und andere Informationen, Bescheinigungen, Dokumente und deren Kopien, die für die Erfüllung der den Strafverfolgungsbehörden zugewiesenen Aufgaben erforderlich sind, werden auf Anfrage des Staatsanwalts und des Ermittlungsbeamten kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die Nichteinhaltung der Anforderungen des Staatsanwalts und des Ermittlers, die sich aus ihren Befugnissen ergeben, sowie die Umgehung des Erscheinens, wenn sie vorgeladen werden, ziehen eine gesetzlich festgelegte Haftung nach sich.

Der Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation und die ihm unterstellten Staatsanwälte koordinieren die Aktivitäten der Behörden für innere Angelegenheiten, der föderalen Sicherheitsdienste, der Behörden für die Kontrolle des Verkehrs von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen, der Zollbehörden und anderer Rechtsvorschriften bei der Verbrechensbekämpfung Strafverfolgungsbehörden.

Spezialisierte Staatsanwaltschaften Wissenschaftliche und pädagogische Abteilungen

Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation

STRUKTUR DER ALLGEMEINEN STAATSANWALTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION

Gemäß Art. Gemäß Art. 14 des Bundesgesetzes „Über die Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation“ ist das oberste Organ der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, die vom Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation geleitet wird.

Der Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation hat einen ersten Stellvertreter und Stellvertreter, die vom Föderationsrat der Bundesversammlung der Russischen Föderation auf Vorschlag des Generalstaatsanwalts der Russischen Föderation ernannt und entlassen werden.

In der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation wird ein Kollegium gebildet, das aus dem Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation (Vorsitzender), seinem ersten Stellvertreter und seinen Stellvertretern (nach Amt) und anderen vom Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation ernannten Staatsanwälten besteht.

Die Struktur der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation besteht aus Hauptabteilungen, Abteilungen und Abteilungen (als Abteilungen, als Teil von Abteilungen). Die Leiter der Hauptabteilungen, Abteilungen und Abteilungen sind als Abteilungen leitende Assistenten, und ihre Stellvertreter und Abteilungsleiter als Teil der Abteilungen sind Assistenten des Generalstaatsanwalts der Russischen Föderation.

Die Positionen von Oberstaatsanwälten und Staatsanwälten sind in den Hauptabteilungen, Abteilungen und Abteilungen eingerichtet.

Der Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation hat Berater, Oberassistenten und Oberassistenten für besondere Aufgaben, deren Status dem Status von Abteilungsleitern entspricht; Assistenten und Assistenten für besondere Aufgaben, deren Status dem Status von stellvertretenden Abteilungsleitern entspricht. Der Erste Stellvertreter und die Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der Russischen Föderation haben Assistenten für besondere Aufgaben, deren Status dem von stellvertretenden Abteilungsleitern entspricht.

In der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation wird die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft als strukturelle Unterabteilung gebildet, die vom stellvertretenden Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation - dem Chefmilitärstaatsanwalt - geleitet wird.

Die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation hat einen wissenschaftlichen Beirat zur Prüfung von Fragen im Zusammenhang mit der Organisation und Tätigkeit der Staatsanwaltschaft. Die Verordnung über den wissenschaftlichen Beirat wird vom Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation genehmigt.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat folgende Struktur:

1) Hauptabteilung Organisation und Inspektion, welches beinhaltet:

· Organisationsmanagement;

· Apparat des Generalstaatsanwalts der Russischen Föderation;

· Inspektionsabteilung;

· Informations- und Analysemanagement;

2) Personalabteilung;

3) Hauptdirektion für die Aufsicht über den Vollzug der Bundesgesetzgebung, welches beinhaltet:

Abteilung für die Aufsicht über den Vollzug der Gesetzgebung auf dem Gebiet der Wirtschaft;

· Management zur Überwachung der Einhaltung der Rechte und Freiheiten der Bürger;

· Management der Aufsicht über die Ausführung der Transport- und Zollgesetze;

4) Hauptdirektion für die Überwachung der Untersuchung, welches beinhaltet:

Abteilung für Ermittlungsaufsicht bei der Staatsanwaltschaft;

· Direktion für Untersuchungsaufsicht im Innenministerium Russlands und im Föderalen Strafvollzugssystem (FSIN) Russlands;

· Organisations- und Methodenabteilung;

Abteilung Dokumentationsunterstützung;

5) Abteilung für die Überwachung des Untersuchungsverfahrens und der operativen Suchaktivitäten;

6) Direktion für die Aufsicht über die Untersuchung besonders wichtiger Fälle;

7) Amt für die Aufsicht über den Vollzug der Gesetze über die Bundessicherheit, die interethnischen Beziehungen und die Extremismusbekämpfung;

8) Amt für die Überwachung der Durchsetzung der Antikorruptionsgesetze;

9) Hauptabteilung für die Sicherstellung der Beteiligung der Staatsanwälte an der Prüfung von Strafsachen durch die Gerichte, welches beinhaltet:

· Büro zur Sicherstellung der Beteiligung von Staatsanwälten an Kassationsverfahren des Obersten Gerichts der Russischen Föderation;

Abteilung zur Sicherstellung der Beteiligung der Staatsanwälte an der Aufsichtsphase des Strafverfahrens sowie Abteilungen, die in der genannten Abteilung enthalten sind:

Abteilung für die Aufrechterhaltung der Staatsanwaltschaft;

10) Amt für die Sicherstellung der Beteiligung von Staatsanwälten an Zivil- und Schiedsverfahren;

11) Amt für die Überwachung der Rechtmäßigkeit des Vollzugs strafrechtlicher Sanktionen;

12) Rechtsverwaltung;

13) Hauptabteilung Internationale rechtliche Zusammenarbeit, welches beinhaltet:

· Auslieferungsamt;

· Amt für Prozesskostenhilfe;

· Institut für Internationales Recht;

14) Abteilung für Medienbeziehungen;

15) Erste Abteilung (zu den Rechten der Geschäftsführung);

16) Hauptdirektion der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation im südlichen Föderationskreis, welches beinhaltet:

Abteilung für die Überwachung der Ermittlungen, Erstellung von Ermittlungen und operativen Suchaktivitäten;

· Leitung zur Aufsicht über die Ausführung der Bundesgesetzgebung;

Abteilung zur Sicherstellung der Beteiligung der Staatsanwälte an der Prüfung von Strafsachen durch die Gerichte, die Folgendes umfasst:

Organisations- und Analyseabteilung;

Abteilung für Planung, Finanzierung, Buchhaltung, Berichterstattung und materielle Unterstützung;

Abteilung Dokumentationsunterstützung;

17) Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation im Zentralrussland;

18) Direktion der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation im Föderationskreis Nordwest;

19) Direktion der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation im Föderationskreis Wolga;

20) Direktion der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation im Föderationskreis Ural;

21) Direktion der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation im Föderationskreis Sibirien;

22) Direktion der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation im Föderationskreis Fernost;

23) Generaldirektion für die Sicherstellung der Tätigkeit der Organe und Institutionen der Staatsanwaltschaft, welches beinhaltet:

· Fallmanagement;

· Abteilung für Dokumentation und methodische Unterstützung;

Abteilung für die Prüfung von Einsprüchen und den Empfang von Bürgern, die Folgendes umfasst:

Abteilung für den Empfang von Bürgern;

Abteilung für die Prüfung von Beschwerden;

Informations- und Referenzabteilung;

· Abteilung für administrativ-wirtschaftliche und vertragliche Arbeit;

Abteilung für Kontroll- und Revisionsarbeiten (zu den Rechten der Geschäftsführung);

24) Bundesstaatliche Bildungseinrichtung für Höhere Berufsbildung „Akademie der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation“.

Der Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation legt im Rahmen des zugewiesenen Personal- und Gehaltsfonds das Personal und die Struktur der Generalstaatsanwaltschaft fest und bestimmt die Befugnisse der Strukturabteilungen.


Jede dieser Unterabteilungen handelt in Übereinstimmung mit der entsprechenden Verordnung, die vom Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation genehmigt wurde.

Die Organisationsstruktur der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation entspricht so weit wie möglich den Zielen, die der Staatsanwaltschaft übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Einerseits nehmen der Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation und die ihm unterstellte Zentralstelle der Staatsanwaltschaft alle der Staatsanwaltschaft auf föderaler Ebene übertragenen Aufgaben wahr (Überwachung der Umsetzung von Gesetzen durch Bundesministerien und -abteilungen etc .). Die Generalstaatsanwaltschaft hat das Recht, die Umsetzung der Gesetze durch die repräsentativen (gesetzgebenden) und exekutiven Organe der Subjekte der Russischen Föderation zu überwachen. Auf der anderen Seite übt die Generalstaatsanwaltschaft tatsächlich

auf Weisung des Generalstaatsanwalts, Entscheidungen des Kollegiums, verwaltet die Aktivitäten eines einzigen zentralisierten Staatsanwaltschaftssystems. Dazu werden Aufsichts- und Ermittlungspraktiken untersucht, Informationen zum Stand der Rechtsstaatlichkeit in den Regionen sowie die Aktivitäten der Staatsanwaltschaft zu deren Stärkung zeitnah verfolgt. Auf der Grundlage der erhaltenen Daten werden Anordnungen, Anweisungen, Anordnungen und Anweisungen des Generalstaatsanwalts der Russischen Föderation erlassen, die für alle Strafverfolgungsbehörden verbindlich sind.

Der Apparat der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation ist der integrierte Kopf des Staatsanwaltschaftssystems. Ihre Unterabteilungen führen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die operative Leitung und Kontrolle der Tätigkeit der Staatsanwaltschaften der Gliedstaaten der Föderation, der ihnen gleichgestellten spezialisierten Staatsanwaltschaften sowie anderer unterer Staatsanwaltschaften durch. Die Befugnisse der Staatsanwälte auf verschiedenen Ebenen im Bereich der Ermittlungen und Gerichtsverfahren werden durch das Föderale Gesetz „Über die Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation“ sowie durch die einschlägigen sektoralen Rechtsvorschriften geregelt.

Unter der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation gibt es Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen:

· Forschungsinstitut für Probleme der Stärkung von Recht und Ordnung;

· Institut für Weiterbildung von leitenden Angestellten der Staatsanwaltschaft (Moskau);

· Institut für Fortbildung von Staatsanwälten (Irkutsk);

· Rechtsinstitut der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation (St. Petersburg).

Der Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation ernennt und entlässt die Direktoren (Rektoren) von Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen des Systems der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation und ihre Stellvertreter. Wissenschaftliche und Bildungseinrichtungen der Staatsanwaltschaft handeln in Übereinstimmung mit den Bestimmungen (Satzungen) über sie, die vom Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation genehmigt wurden.

1) Hauptabteilungen:

    • organisatorisch und analytisch;
    • Personal;
    • den Vollzug der Bundesgesetzgebung zu überwachen;
    • Überwachung der Untersuchung;
    • strafrechtlich;
    • Internationale rechtliche Zusammenarbeit.

2) Kontrollen:

    • Überwachung der Untersuchung besonders wichtiger Fälle;
    • zur Überwachung der Erstellung von Ermittlungs- und operativen Suchaktivitäten;
    • um die Beteiligung von Staatsanwälten an Zivil- und Schiedsverfahren sicherzustellen;
    • die Rechtmäßigkeit des Strafvollzugs zu überwachen;
    • zur Überwachung der Umsetzung von Gesetzen im Verkehrs- und Zollbereich;
    • zur Überwachung der Umsetzung von Antikorruptionsgesetzen;
    • physischer Schutz und Sicherheit;
    • methodisch-analytische Begleitung der Aufsicht über die Verfahrenstätigkeit der Voruntersuchungsstellen und die operative Suchtätigkeit;
    • Überwachung der Umsetzung von Gesetzen zur föderalen Sicherheit, zu interethnischen Beziehungen, zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus;
    • Interaktion mit den Medien;
    • legal;
    • Die erste Abteilung (über die Rechte der Verwaltung);
    • Fallmanagement;
    • Dokumentation und methodische Unterstützung;
    • über die Prüfung von Bitten und Empfang von Bürgern;
    • Protokollabteilung (zu den Rechten der Geschäftsführung);

3) Abteilungen der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation in den Bundesbezirken:

4) Höhere Berufsbildungsanstalt des Bundesfinanzministeriums"Akademie der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation".

Mehr

  1. Hauptabteilung Organisation und Analyse
    • Organisationsmanagement
    • Dienstabteilung
  2. Hauptabteilung Personal
    • Abteilung für Renten
  3. Hauptdirektion für die Aufsicht über den Vollzug der Bundesgesetzgebung
  4. Abteilung für die Überwachung der Ausführung von Verkehrs- und Zollgesetzen
  5. Abteilung für physischen Schutz und Sicherheit
  6. Hauptdirektion für die Überwachung der Untersuchung
    • Abteilung für Dokumentation
  7. Abteilung für die Überwachung des Untersuchungsverfahrens und der operativen Suchaktivitäten
  8. Abteilung für methodische und analytische Unterstützung der Aufsicht über die Verfahrenstätigkeit der Vorermittlungsstellen und die operative Suchtätigkeit
  9. Direktion für die Aufsicht über die Untersuchung besonders wichtiger Fälle
  10. Amt für die Aufsicht über den Vollzug der Gesetze über die Bundessicherheit, die interethnischen Beziehungen, die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus
  11. Amt für die Überwachung der Durchsetzung der Antikorruptionsgesetze
  12. Hauptabteilung Strafjustiz
    • Berufungsbüro
    • Abteilung für Dokumentation
  13. Amt für die Sicherstellung der Beteiligung von Staatsanwälten an Zivil- und Schiedsverfahren
  14. Amt für die Überwachung der Rechtmäßigkeit des Vollzugs strafrechtlicher Sanktionen
  15. Rechtsverwaltung
  16. Hauptabteilung Internationale rechtliche Zusammenarbeit
    • Auslieferungsamt
    • Amt für Prozesskostenhilfe
  17. Abteilung für Medienbeziehungen
  18. Erste Abteilung (zu den Rechten der Geschäftsführung)
  19. Fallmanagement
  20. Abteilung für Dokumentation und methodische Unterstützung
  21. Amt für die Prüfung von Beschwerden und den Empfang von Bürgern
  22. Protokollabteilung (zu den Rechten der Geschäftsführung)
  23. Abteilung für Kontroll- und Revisionsarbeiten
  24. Direktion der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation im südlichen Föderationskreis
  25. Direktion der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation im Föderationskreis Nordkaukasus
  26. Direktion der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation im Zentralrussland
  27. Direktion der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation im Föderationskreis Nordwest
  28. Direktion der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation im Föderationskreis Wolga
  29. Direktion der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation im Föderationskreis Ural
  30. Direktion der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation im Föderationskreis Sibirien
  31. Direktion der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation im Föderationskreis Fernost

Zuständigkeit des Generalstaatsanwalts

Gemäß Art. 8, 11, 13, 17 des Bundesgesetzes „Über die Staatsanwaltschaft“ umfasst die Zuständigkeit des Generalstaatsanwalts folgende Angelegenheiten:

    1. Koordinierung der Verbrechensbekämpfung von Behörden für innere Angelegenheiten, Bundessicherheitsdiensten, Behörden für die Kontrolle des Verkehrs von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen, Zollbehörden und anderen Strafverfolgungsbehörden;
    2. Bildung, Reorganisation und Liquidation von Organen und Institutionen der Staatsanwaltschaft, Bestimmung ihres Status und ihrer Zuständigkeit;
    3. Verwaltung des Systems der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation (Erlass von Anordnungen, Anweisungen, Anordnungen, Vorschriften und Anweisungen, die für alle Mitarbeiter der Organe und Institutionen der Staatsanwaltschaft verbindlich sind und die Organisation der Tätigkeit des Systems der Staatsanwaltschaft regeln Büro der Russischen Föderation und das Verfahren zur Durchführung von Maßnahmen der materiellen und sozialen Sicherheit für diese Mitarbeiter);
    4. Ernennungen zu Staatsanwälten der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation (im Einvernehmen mit den staatlichen Behörden der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation, die von den konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation bestimmt werden);
    5. Ernennung von Staatsanwälten der Städte und Regionen, Staatsanwälten spezialisierter Staatsanwaltschaften;
    6. Festlegung des Personals und der Struktur der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, Festlegung der Befugnisse der Strukturabteilungen;
    7. Ernennung und Entlassung von Direktoren (Rektoren) von Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen des Systems der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation und ihrer Stellvertreter sowie Leiter von Zweigstellen von Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen des Systems der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation und ihre Stellvertreter.

Zuständigkeit der strukturellen Unterabteilungen der Generalstaatsanwaltschaft

Strukturelle Abteilungen der Generalstaatsanwaltschaft

  1. Hauptabteilung Organisation und Analyse
    • Büro des Generalstaatsanwalts der Russischen Föderation
    • Organisationsmanagement
    • Amt für Rechtsstatistik
    • Dienstabteilung
  2. Hauptabteilung Personal
    • Personalabteilung des Zentralapparates und der territorialen Organe der Staatsanwaltschaft
    • Stabsstelle, methodische Unterstützung und Ausbildung
    • Abteilung für interne Inspektionen und Prävention von Korruption und anderen Straftaten
    • Abteilung für Renten
  3. Hauptdirektion für die Aufsicht über den Vollzug der Bundesgesetzgebung
    • Abteilung für die Überwachung der Einhaltung der Rechte und Freiheiten der Bürger
    • Durchsetzungsstelle für Unternehmerrechte
    • Abteilung für die Überwachung der Ausführung der Gesetzgebung auf dem Gebiet der Wirtschaft
    • Abteilung für die Überwachung der Ausführung von Gesetzen zum Schutz der Interessen des Staates und der Gesellschaft
    • Organisatorische und methodische Abteilung
    • Abteilung für Dokumentation
  4. Hauptdirektion für die Überwachung der Untersuchung
    • Amt für die Überwachung der Verfahrenstätigkeiten des Untersuchungsausschusses der Russischen Föderation
    • Abteilung für die Überwachung von Ermittlungen im Innenministerium Russlands und im Föderalen Drogenkontrolldienst Russlands
    • Abteilung für Dokumentation
  5. Hauptabteilung Strafjustiz
    • Staatsanwaltschaft
    • Berufungsbüro
    • Abteilung zur Sicherstellung der Beteiligung der Staatsanwälte an der Kassations- und Aufsichtsphase von Strafverfahren
    • Organisations- und Analyseabteilung
    • Abteilung für Dokumentation
  6. Hauptabteilung Internationale rechtliche Zusammenarbeit
    • Auslieferungsamt
    • Amt für Prozesskostenhilfe
    • Amt für Völkerrecht
    • Abteilung für internationale Zusammenarbeit in besonders wichtigen Fällen (zu den Rechten der Geschäftsleitung)
  7. Abteilung für die Überwachung der Ausführung von Verkehrs- und Zollgesetzen
  8. Abteilung für physischen Schutz und Sicherheit
  9. Abteilung für die Überwachung des Untersuchungsverfahrens und der operativen Suchaktivitäten
  10. Abteilung für methodische und analytische Unterstützung der Aufsicht über die Verfahrenstätigkeit der Vorermittlungsstellen und die operative Suchtätigkeit
  11. Direktion für die Aufsicht über die Untersuchung besonders wichtiger Fälle
  12. Amt für die Aufsicht über den Vollzug der Gesetze über die Bundessicherheit, die interethnischen Beziehungen, die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus
  13. Amt für die Überwachung der Durchsetzung der Antikorruptionsgesetze
  14. Amt für die Sicherstellung der Beteiligung von Staatsanwälten an Zivil- und Schiedsverfahren
  15. Amt für die Überwachung der Rechtmäßigkeit des Vollzugs strafrechtlicher Sanktionen
  16. Rechtsverwaltung
  17. Abteilung für Medienbeziehungen
  18. Erste Abteilung (zu den Rechten der Geschäftsführung)
  19. Fallmanagement
  20. Abteilung für Dokumentation und methodische Unterstützung
  21. Amt für die Prüfung von Beschwerden und den Empfang von Bürgern
  22. Protokollabteilung (zu den Rechten der Geschäftsführung)
  23. Abteilung für Kontroll- und Revisionsarbeiten
  24. Direktion der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation im südlichen Föderationskreis
  25. Direktion der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation im Föderationskreis Nordkaukasus
  26. Direktion der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation im Zentralrussland
  27. Direktion der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation im Föderationskreis Nordwest
  28. Direktion der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation im Föderationskreis Wolga
  29. Direktion der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation im Föderationskreis Ural
  30. Direktion der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation im Föderationskreis Sibirien
  31. Direktion der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation im Föderationskreis Fernost
  32. Bundesstaatliche Bildungseinrichtung für höhere Berufsbildung "Akademie der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation"

Zuständigkeit der Hauptabteilung Organisation und Analytik

Gemäß der vom Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation am 17. Dezember 2015 genehmigten Verordnung über die Hauptorganisations- und Analyseabteilung der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation umfasst ihre Zuständigkeit:

  1. organisatorische Unterstützung der Tätigkeit des Generalstaatsanwalts der Russischen Föderation für die effektive Verwaltung des Systems der Strafverfolgungsbehörden, einschließlich der Umsetzung der Arbeitsplanung, der Analysetätigkeiten, der Entwicklung und Vorbereitung von Managemententscheidungen, der Ausführung von Organisations- und Verwaltungsdokumenten, die Organisation und Kontrolle über die Umsetzung von Anordnungen, Anweisungen, Anordnungen und Anweisungen des Generalstaatsanwalts der Russischen Föderation, Entscheidungen des Vorstands der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, geplante, koordinierende und besondere Veranstaltungen;
  2. Bereitstellung vollständiger und zuverlässiger Informationen für den Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation über die operative Situation im Land sowie die Umsetzung von Anordnungen im Zusammenhang mit Notfällen und Verbrechen;
  3. organisatorische Unterstützung für die Koordinierung der Aktivitäten der Strafverfolgungsbehörden der Russischen Föderation bei der Verbrechensbekämpfung;
  4. Entwicklung einer einheitlichen Politik zur Gewährleistung der Führung einheitlicher staatlicher statistischer Aufzeichnungen über Anträge und Berichte über Straftaten, die Kriminalitätslage, die Aufdeckung von Straftaten, den Stand und die Ergebnisse der Ermittlungsarbeit und der staatsanwaltschaftlichen Überwachung sowie die Einrichtung einer einheitlichen Verfahren zur Erstellung und Vorlage von Berichten bei der Staatsanwaltschaft;
  5. Organisation der Arbeit, um sicherzustellen, dass die Leiter der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, der staatlichen Behörden und der Strafverfolgungsbehörden der Russischen Föderation gemäß dem festgelegten Verfahren vollständige und zuverlässige statistische Informationen über die Ergebnisse der Prüfung von Anträgen und Berichten erhalten über Straftaten, die Kriminalitätslage, die Aufdeckung von Straftaten, den Stand und die Ergebnisse der Ermittlungsarbeit und der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht;
  6. Organisation der Einrichtung und Pflege statistischer Datenbanken, die staatliche Informationsquellen sind, die die Kriminalitätslage und die Ergebnisse ihrer Bekämpfung widerspiegeln;
  7. Versehen von Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft mit einer digitalen elektronischen Signatur;
  8. urkundliche Unterstützung der Tätigkeit des Generalstaatsanwalts der Russischen Föderation und seiner Stellvertreter im Rahmen der durch diese Verordnung festgelegten Zuständigkeit.

Zuständigkeit der Hauptdirektion für die Aufsicht über den Vollzug der Bundesgesetzgebung

Die Tätigkeit der Hauptabteilung zielt darauf ab, die Rechtsstaatlichkeit, die Einheit und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, den Schutz der Menschen- und Bürgerrechte und -freiheiten sowie die rechtlich geschützten Interessen der Gesellschaft und des Staates durch die Organisation der Aufsicht zu gewährleisten über die Ausführung von Gesetzen durch föderale Exekutivbehörden, repräsentative (gesetzgebende) und vollziehende Behörden der Subjekte Russische Föderation, Organe der lokalen Selbstverwaltung, Kontrollorgane, deren Beamte, Leitungsorgane und Leiter von kommerziellen und gemeinnützigen Organisationen sowie zur Einhaltung der von ihnen erlassenen Gesetze oder Rechtsakte.

Gemäß der vom Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation am 06.04.2014 genehmigten Verordnung über die Hauptdirektion zur Überwachung der Ausführung der Bundesgesetzgebung umfasst ihre Zuständigkeit:

    1. Gewährleistung der Überwachung der Einhaltung der Verfassung der Russischen Föderation und der Ausführung von Gesetzen durch föderale Exekutivorgane, Verwaltungsorgane und Leiter staatlicher nicht haushaltsbezogener Fonds, gesamtrussischer öffentlicher Organisationen, staatlicher Aufsichts- und Kontrollorgane der föderalen Ebene und ihrer Beamte; hinter der Legitimität der von ihnen erlassenen Rechtsakte; Wahrung der Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers durch diese Organe und ihre Bediensteten (mit Ausnahme von Bundesorganen und deren Beauftragten auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Luft-, See- und Binnenschiffsverkehrs, Anordnung der Staatsgrenze des Russische Föderation, Abteilungen des Innenministeriums Russlands für Verkehr, Zollbehörden und ihre Organisationen);
    2. Analyse der Rechtslage, der staatsanwaltschaftlichen Aufsichtspraxis und Reaktion auf festgestellte Rechtsverstöße;
    3. Gewährleistung des Zusammenwirkens der Strukturabteilungen der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation bei der Ausübung der Aufsicht über die Einhaltung der Rechte der Unternehmer;
    4. Teilnahme gemäß der Zuständigkeit an der Durchführung der Koordinierung der Aktivitäten der Strafverfolgungsbehörden bei der Verbrechensbekämpfung durch die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation;
    5. Teilnahme in Übereinstimmung mit der Zuständigkeit bei der Vorbereitung von Sitzungen des Vorstands der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation und der Koordinierungssitzung der Leiter der Strafverfolgungsbehörden der Russischen Föderation;
    6. Kontrolle über die Organisation und die Ergebnisse der Arbeit der Staatsanwaltschaften der Teilstaaten der Russischen Föderation und gleichwertiger spezialisierter Staatsanwaltschaften (mit Ausnahme des Verkehrswesens) zur Überwachung der Durchführung der föderalen Gesetzgebung, der Gesetzgebungsakte der Teilstaaten der Russischen Föderation , Achtung der Rechte und Freiheiten der Bürger;
    7. Ergreifung von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und Effizienz der staatsanwaltschaftlichen Überwachung;
    8. Prüfung und Lösung von Anträgen von juristischen und natürlichen Personen und Vorbereitung von Antworten gemäß den Anforderungen der geltenden Gesetzgebung, Anordnungen, Anweisungen und Anordnungen des Generalstaatsanwalts der Russischen Föderation und seiner Stellvertreter;
    9. Vorbereitung, basierend auf den Ergebnissen von Inspektionen der Umsetzung der Rechtsvorschriften, von Akten der staatsanwaltschaftlichen Reaktion und Vorschläge an die Führung der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation über die Übermittlung relevanter Materialien an die Ermittlungsbehörde oder das Untersuchungsgremium zur Lösung des Problems Frage der Strafverfolgung über den Tatbestand von Verstößen gegen das Strafrecht;
    10. Teilnahme im Zusammenhang mit den Anträgen des Kommissars der Russischen Föderation beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Namen der Leitung der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation bei der Vorbereitung von Materialien zur Prüfung von Fällen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ;
    11. Teilnahme im Zusammenhang mit den Berufungen des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation und im Namen der Führung der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation bei der Vorbereitung von Gutachtenentwürfen zusammen mit anderen Abteilungen der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation zu Fragen im Zusammenhang mit den Gegenständen ihrer Zuständigkeit;
    12. auf Anweisung der Leiter der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation Teilnahme an Sitzungen von Schiedsgerichten und Gerichten der allgemeinen Gerichtsbarkeit;
    13. Bereitstellung von methodischer und praktischer Unterstützung für Staatsanwälte auf niedrigerer Ebene bei der Organisation der Überwachung der Umsetzung von Bundesgesetzen und der Einhaltung der Rechte und Freiheiten der Bürger;
    14. Teilnahme an der Arbeit des Schulungspersonals und Durchführung von Praktika für Mitarbeiter der Staatsanwaltschaften der Teilstaaten der Russischen Föderation und ihnen gleichgestellte spezialisierte Staatsanwaltschaften (mit Ausnahme des Verkehrswesens), Entwicklung von Anweisungen, Empfehlungen und Handbüchern für Staatsanwälte;
    15. Teilnahme, zusammen mit anderen Abteilungen der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, der Akademie der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, an gesetzgebenden Aktivitäten; zur Ausarbeitung und Umsetzung von Vorschlägen zur Verbesserung der Gesetzgebung Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse und Kommissionen der Staatsduma und des Föderationsrates der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation;
    16. Ausübung anderer Funktionen in Übereinstimmung mit der Zuständigkeit und im Namen der Führung der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation.

Zuständigkeit der Hauptdirektion für die Überwachung der Untersuchung

Gemäß den vom Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation am 1. März 2012 genehmigten Vorschriften über die Hauptdirektion zur Überwachung der Ermittlungen umfasst ihre Zuständigkeit:

    1. Sicherstellung der Wahrnehmung der Funktion der Überwachung der Durchführung von Gesetzen durch die Organe, die die Voruntersuchung durchführen, durch den Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation und seine Stellvertreter (im Folgenden: Überwachung der Untersuchung).
    2. Organisation auf dem Territorium der Russischen Föderation zur Überwachung der Untersuchung, die vom Untersuchungsausschuss der Russischen Föderation, den Untersuchungsorganen des Innenministeriums Russlands und dem Föderalen Drogenkontrolldienst Russlands durchgeführt wird.
    3. Überwachung der Ausführung von Organisations- und Verwaltungsdokumenten des Generalstaatsanwalts der Russischen Föderation und seiner Stellvertreter durch untergeordnete Staatsanwälte und Bereitstellung praktischer Unterstützung bei der Organisation der Überwachung der Ermittlungen.
    4. Analytische und methodische Aktivitäten zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Überwachung der Untersuchung, die vom Untersuchungsausschuss der Russischen Föderation, den Untersuchungsbehörden des Innenministeriums Russlands und dem Föderalen Drogenkontrolldienst Russlands auf dem Territorium der Russischen Föderation durchgeführt wird .
    5. Untersuchung der Ergebnisse der Ermittlungsarbeit und der staatsanwaltschaftlichen Überwachung, Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung ihrer Wirksamkeit.

Zuständigkeit der Kriminalgerichtlichen Hauptdirektion

Die Tätigkeit der Hauptdirektion zielt darauf ab, den Schutz der verfassungsmäßigen Rechte der Bürger im Bereich des Strafverfahrens sowie die rechtlich geschützten Interessen der Gesellschaft und des Staates zu gewährleisten, indem sichergestellt wird, dass die Anklage im Namen des Staates vor Gericht aufrechterhalten wird , Berufung gegen rechtswidrige, unvernünftige und unfaire Gerichtsentscheidungen in Strafsachen und Beteiligung von Staatsanwälten an der Prüfung von Strafsachen, Kassationsgerichten und Aufsichtsinstanzen, Entscheidung von Berufungen und Beschwerden gegen rechtskräftige Urteile, Urteile und Entscheidungen von Gerichten in Strafsachen Durchführung geeigneter organisatorischer Maßnahmen und Durchführung analytischer Tätigkeiten.

Zur Lösung der ihr übertragenen Aufgaben hat die Hauptdirektion:

    • kontrolliert die Aktivitäten der Staatsanwaltschaften, die darauf abzielen, die Beteiligung der Staatsanwälte an der Prüfung von Strafsachen durch die Gerichte zu organisieren, Gerichtsentscheidungen in Strafsachen anzufechten, Berufungen und Beschwerden gegen rechtskräftige Urteile, Urteile und Entscheidungen von Gerichten zu entscheiden;
    • entwickelt Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Beteiligung von Staatsanwälten in den gerichtlichen Phasen von Strafverfahren;
    • analysiert und fasst Informationen zusammen, die den Stand dieser Arbeit, die Praxis der Anwendung des Straf- und Strafprozessrechts charakterisieren;
    • organisiert Arbeiten im Zusammenhang mit der Einführung neuer Formen der Strafjustiz, Studien und verbreitet positive Erfahrungen;
    • setzt die gesetzlich und durch dieses Reglement gewährten Befugnisse zur Teilnahme an der Behandlung von Strafsachen durch die Gerichte direkt um;
    • beteiligt sich zusammen mit anderen Abteilungen der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, der Akademie der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation an der Gesetzgebungstätigkeit.

Zuständigkeit der Hauptabteilung Internationale Rechtszusammenarbeit

Gemäß den vom Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation am 15. Februar 2012 genehmigten Vorschriften über die Hauptabteilung für internationale rechtliche Zusammenarbeit umfasst ihre Zuständigkeit:

    1. Sicherstellung der Beteiligung der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation an der Erfüllung der Verpflichtungen der Russischen Föderation aus internationalen Verträgen und Abkommen zur Verbrechensbekämpfung und Verhütung von Straftaten, Wahrung der Bürgerrechte, die in die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden fallen.
    2. Organisation der Erfüllung von Verpflichtungen und der Ausübung von Rechten, die sich aus internationalen Verträgen und der Gesetzgebung der Russischen Föderation zu Fragen der Auslieferung, der Rechtshilfe in Strafsachen sowie zu anderen Fragen der internationalen Zusammenarbeit ergeben, die in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft fallen Behörden.
    3. Organisation der Zusammenarbeit und Interaktion der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation mit internationalen Gremien und Organisationen sowie mit Gremien, Organisationen und Institutionen ausländischer Staaten in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden fallen.
    4. Sicherstellung der Umsetzung von Vereinbarungen und anderen Vereinbarungen der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation mit Staatsanwaltschaften und anderen Strafverfolgungsbehörden ausländischer Staaten und internationaler Organisationen, Verbesserung und Erweiterung des rechtlichen Rahmens für die internationale Zusammenarbeit der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation .
    5. Ausarbeitung von Empfehlungen zum Abschluss internationaler Verträge der Russischen Föderation in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation fallen, zur Vorlage beim Präsidenten der Russischen Föderation oder der Regierung der Russischen Föderation.
    6. Organisation der Beteiligung der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation an der Ausarbeitung von Entwürfen internationaler Verträge der Russischen Föderation zu Fragen der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft und regulierender Rechtsakte zum Inkrafttreten dieser Verträge sowie deren Vorbereitung und Gewährleistung des Abschlusses von Vereinbarungen und anderen Vereinbarungen über die Zusammenarbeit zwischen der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation und den zuständigen Behörden ausländischer Staaten und internationaler Organisationen.
    7. Organisation der Vorbereitung und Teilnahme an der Ausarbeitung von Entwürfen für normative Rechtsakte der Russischen Föderation zu Fragen der internationalen Zusammenarbeit, die die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden betreffen.
    8. Koordinierung der Tätigkeiten der strukturellen Unterabteilungen der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, der Staatsanwaltschaften der Subjekte der Russischen Föderation und gleichgestellter Staatsanwaltschaften, Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation im Bereich der internationalen Zusammenarbeit.
    9. Organisation der Vorbereitung und Übermittlung von Ersuchen um Auslieferung von Personen an ausländische Staaten, um sie in Fällen, in denen in der Russischen Föderation ermittelt wird, strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, oder um eine Strafe zu vollstrecken.
    10. Prüfung von Ersuchen der zuständigen Behörden ausländischer Staaten auf Auslieferung von Personen, die sich auf dem Territorium Russlands befinden, zur Strafverfolgung oder zur Vollstreckung eines Gerichtsurteils eines anderen Staates.
    11. Organisation der Vorbereitung und Übermittlung von Ermittlungsanordnungen in Strafsachen an die zuständigen Behörden ausländischer Staaten, die sich in der Produktion der zuständigen Behörden der Russischen Föderation befinden.
    12. Prüfung von Anträgen der zuständigen Behörden ausländischer Staaten auf Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen auf dem Territorium der Russischen Föderation und Organisation ihrer Durchführung.
    13. Organisation der Vorbereitung und Übermittlung von Ersuchen um Strafverfolgung ausländischer Staatsbürger an ausländische Staaten und Organisation der Strafverfolgung von Personen in der Russischen Föderation auf Ersuchen ausländischer Staaten.
    14. Entwicklung von Plänen für die Beteiligung der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation an der internationalen Zusammenarbeit und Organisation ihrer Umsetzung.
    15. Gewährleistung der Beteiligung von Abteilungen der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation an der Entwicklung und Umsetzung von föderalen und zwischenstaatlichen Programmen zur internationalen Zusammenarbeit im Rahmen der festgelegten Zuständigkeit.
    16. Organisation von schriftlichen und mündlichen Übersetzungen für Abteilungen der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation und zur Sicherstellung der Durchführung von Protokollveranstaltungen.

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